Bundesweites Informationszentrum für Verkehrsrecht
 

Eintragsformular zum Ausdrucken und faxen


Bitte ausdrucken und per Post oder Telefax an:

Birgit C. Hopf Internetservice
Johannisrasen 10
96486 Lautertal

Fax: 09561 / 50843
 

Rubrik: Anwaltssuche
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Adresseneinträge

Durch das Absenden des Adressen-Eintragformulars entsteht zwischen dem Eintragenden und dem BCH Internetservice ein Vertrag. Dieser ist befristet und läuft mindestens 1 Jahr. Der Vertrag ist schriftlich fristgerecht kündbar mit einer Frist von 30 Tagen zum Vertragsende. Der Vertrag verlängert sich bei Nichtaufkündigung automatisch um ein weiteres Jahr. Bei Aufkündigung des Vertrags wird der Eintrag aus dem Datenbestand des Informationszentrums für privates Bau- und Architektenrecht gelöscht. Gebühren werden pro Eintrag berechnet.

Die Gebühren betragen derzeit:

je Anwalt EUR 1,79 im Monat (zzgl. MwSt.)
Preisänderungen bleiben vorbehalten

Die Eintragung in das Infomationszentrum für privates Bau- und Architektenrecht erfolgt nach Zahlungseingang.
 

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Welche Vorraussetzungen gelten für die Aufnahme beim Bundesweiten Informationszentrum für Verkehrsrecht?

Es können nur zugelassene Anwälte eingetragen werden.

Welche Vorteile bietet das Bundesweite Informationszentrum für Verkehrsrecht?

Die Suche nach einem geeigneten Anwalt erfolgt über die Angabe der Postleitzahl. Damit ist sichergestellt, dass Interessenten zielsicher auf Ihre Adresse geleitet werden.
Des Weiteren ist der Eintrag im Bundesweiten Informationszentrum für Verkehrsrecht noch kostengünstig.

Zögern Sie daher nicht, sich beim Bundesweiten Informationszentrum für Verkehrsrecht registrieren zu lassen!