Verkehrsunfall
im Ausland
Hier einige Tipps, falls Sie im Ausland einen
Verkehrsunfall erleiden sollten:
Sie
sollten zumindest den Versuch machen, eine polizeiliche Aufnahme
des Unfalles zu erreichen, damit etwas protokolliert ist. Ohne
polizeiliche Unfallaufnahme kommen Sie häufig nicht weiter.
Hilfreich
kann es auch sein, selbst mit Kreide, Maßband und Fotoapparat
den Unfall zu dokumentieren.
Lassen
Sie sich vom Fahrer des gegnerischen Fahrzeuges dessen Namen und
Adresse geben, lassen Sie sich auch Name und Adresse des Halters
des gegnerischen Fahrzeuges aufschreiben.
Führen
Sie möglichst einen der handelsüblichen Unfallaufnahmebögen mit
und lassen Sie diesen vom Unfallgegner unterschreiben.
Lassen
Sie sich vom Unfallgegner unter allen Umständen die Versicherungsgesellschaft
und sie Versicherungsnummer geben, eine Ermittlung der Versicherungsgesellschaft
nur aufgrund des gegnerischen Kennzeichens ist in vielen Ländern
nicht möglich.
Noch
besser ist es, wenn Sie sich vom Gegner dessen Grüne Versicherungskarte
zeigen lassen oder diese sogar behalten dürfen.
Hatten
Sie Zeugen beim Unfall, lassen Sie sich von diesen möglichst ebenfalls
einen schriftlichen und unterschriebenen Unfallbericht geben.
In einigen Ländern werden die Fahrzeuginsassen selbst jedoch nicht
als Zeugen anerkannt.
In
vielen Ländern, z. B. in Spanien, Portugal und Griechenland, werden
die Reparaturkosten nur nach nationalen Preisverhältnissen ersetzt.
Wer hier nicht draufzahlen möchte, sollte daher die Reparatur
vor Ort durchführen lassen.
In
anderen Ländern, v. a. in Skandinavien und in Osteuropa, wird
voller Schadensersatz nur gewährt, wenn das Gutachten eines einheimischen
Versicherers vorliegt. Wenden Sie sich daher noch vor Ort an das
Versicherungsunternehmen des Unfallbeteiligten.
Ein
Hoffnungsschimmer: Mit der Umsetzung der 4. und 5. Kraftfahrt-Haftpflicht-Richtlinie
in den nächsten Jahren soll der europäische Schadensersatz harmonisiert
werden: der Unfallgeschädigte kann sich dann in seinem Heimatland
an einen Repräsentanten der gegnerischen Versicherung wenden,
die Regulierungsfrist wird auf drei Monate begrenzt, ferner werden
eine Auskunfts- und eine Entschädigungsstelle eingerichtet.
Gute
Fahrt und Schönen Urlaub!
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